frauguste unterstützen

Baustelle

Um den Prozess des Verkaufs zu begleiten und die Vergemeinschaftung zu fördern, bitten wir Euch uns zu unterstützen. Erzählt anderen von dem Ansatz des selbstbestimmten Lebens und Wohnens! Schreibt über uns und andere selbstverwaltete Projekte. Solidarisiert Euch mit Wohnprojekten, die sich dem freien Immobilienmarkt entziehen. Kommt uns bei einem Fest, Flohmarkt oder Baueinsatz besuchen und wirkt aktiv mit!

Besonders wichtig ist die finanzielle Unterstützung unseres Anliegens! Wir wollen unsere frauguste vor dem auf Profit orientierten Immobilienmarkt schützen und Selbstbestimmung erreichen. Im Falle des Verkaufs des Hauses an unsere Gemeinschaft benötigen wir ein solides Startkapital. Jeder Direktkredit* (Nachrangdarlehen) ab 500 Euro hilft uns dabei enorm. Die genaue Höhe und Laufzeit des Darlehens bestimmt jede Person selbst.

Helft uns unseren leeren, aber schönen Eimer zu füllen! Unverbindliche Interessenbekundung für Direktkredite*/ Nachrangdarlehen können ab sofort mit der Initiative frauguste abgeschlossen werden.

Darin wird ein individueller Zinssatz vereinbart und eine Wunsch-Laufzeit für das später zu schließende Nachrangdarlehen festgelegt. Das Nachrangdarlehenkommt aber erst im Falle des Abschlusses des Kaufvertrages für unser Haus frauguste zustande. Kreditnehmende Institution würde nach aktuellem Stand nach dem angestrebten Beitritt unserer frauguste die Solidarische Wohngenossenschaft Leipzig eG werden. Wenn wir den Zuschlag erhalten und ihr zum Zeitpunkt des Kaufen uns immer noch mit einer Kreditgabe unterstützen möchtet, wird der Vertrag verbindlich.

Wir freuen uns auf Anregungen von Euch und beantworten gerne Eure Fragen!

*Rechtlicher Hinweis: Die Annahme von Direktkrediten (Nachrangdarlehen) des Hausvereins oder der Haus GmbH unterliegt den Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Danach bieten wir mehrere Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Zinssätzen an. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (Bagatellgrenze).